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Bedingungen für die Wartung
Die Wartung erfolgt einmal jährlich zu einem von der Firma vergebenen Termin, bzw. nach gegenseitiger Absprache. Ein erneuter Besuch wäre sonst kostenpflichtig.
Die Wartungsarbeiten umfassen folgende Arbeiten:
Alle darüber hinausgehenden Reparaturarbeiten am Gerät bzw. Kessel sind nicht
Gegenstand dieses Wartungsvertrages und daher gesondert kostenpflichtig.
Nicht enthalten in der Wartungspauschale sind:
• fehlerhafte Bedienung der Anlage infolge Nichtbeachtung der Betriebsanweisung
• Beschädigung durch Fahrlässigkeit
Der Vertag verlängert sich automatisch um ein Jahr, oder wird schriftlich durch den Auftraggeber oder Auftragnehmer drei Monate vor Beendigung der Ablaufzeit gekündigt.
Der Gesamtrechnungsbetrag incl. Mehrwertsteuer ist sofort ohne Abzug in bar an den Monteur zu zahlen. Kostensteigerungen bis zu 5% der Wartungspauschale pro Jahr können an den Vertragspartnern weitergegeben werden. Bei höheren Preissteigerungen kann der Vertrag sofort gekündigt werden. Störungsdienst an Sonn- und Feiertagen mit Zuschlag zu den gültigen Tagessätzen.
Der Stundensatz der Firma Schäbitz beträgt ab 01.03.2018 42,50 € brutto.
Die Zuschläge sind von Mo-Fr 16-18 Uhr 25%
18-20 Uhr 50 %
20-22 Uhr 100%
Samstag, Sonntag u. Feiertags 100% auf alle Leistung.
Die Wartung erfolgt einmal jährlich zu einem von der Firma vergebenen Termin, bzw. nach gegenseitiger Absprache. Ein erneuter Besuch wäre sonst kostenpflichtig.
Die Wartungsarbeiten umfassen folgende Arbeiten:
- Reinigung des Brenners, Brennerraumes und Abgasrohr bis Kaminanschluß
- Revision des Brenners und seiner Steuer- und Regelorgane
- Überprüfung der Dichtungen
- Überprüfung der Zünd-, Sicherheits- und Regeleinrichtungen
- Prüfung der Wirtschaftlichkeit der Anlage
- Einstellung der Belastung und Überprüfung der Abgaswerte
- Funktionsprüfung des gesamten Heizgerätes
Alle darüber hinausgehenden Reparaturarbeiten am Gerät bzw. Kessel sind nicht
Gegenstand dieses Wartungsvertrages und daher gesondert kostenpflichtig.
Nicht enthalten in der Wartungspauschale sind:
• fehlerhafte Bedienung der Anlage infolge Nichtbeachtung der Betriebsanweisung
• Beschädigung durch Fahrlässigkeit
- Falsch eingestellte Zeituhren und Thermostate
- Fehlende Energie ( Gas-Öl)
- Erneuerung und Reparatur des Feuerungsraumes
- Defekte Sicherungen und Zuleitungen
- Störungen bei Eingriff von Unbefugten
Der Vertag verlängert sich automatisch um ein Jahr, oder wird schriftlich durch den Auftraggeber oder Auftragnehmer drei Monate vor Beendigung der Ablaufzeit gekündigt.
Der Gesamtrechnungsbetrag incl. Mehrwertsteuer ist sofort ohne Abzug in bar an den Monteur zu zahlen. Kostensteigerungen bis zu 5% der Wartungspauschale pro Jahr können an den Vertragspartnern weitergegeben werden. Bei höheren Preissteigerungen kann der Vertrag sofort gekündigt werden. Störungsdienst an Sonn- und Feiertagen mit Zuschlag zu den gültigen Tagessätzen.
Der Stundensatz der Firma Schäbitz beträgt ab 01.03.2018 42,50 € brutto.
Die Zuschläge sind von Mo-Fr 16-18 Uhr 25%
18-20 Uhr 50 %
20-22 Uhr 100%
Samstag, Sonntag u. Feiertags 100% auf alle Leistung.