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Unsere Allgemeine Geschäftsbedingungen
1 Vertragsabschluß
Diese Allgemeinen Vertrags-, Verkaufs- und Zahlungsbedingungen gelten für alle- auch für zukünftige
Verträge über Lieferung und Leistung. Ausgenommen sind Wartungsverträge, diese unterliegen be-
sonderen Vertragsbedingungen .
Zur Geschäftsführung und Vertretung der Firma ist nur der gesetzliche Eigentümer allein berechtigt.
Die Geschäftsführung bezieht sich nur auf das Gesellschaftsvermögen.
2 Angebote
Unsere sämtlichen Angebote verstehen sich als freibleibend und gegen umgehende Entscheidung, soweit
nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist. Alle Angaben, wie Maße, Gewichte, Abbildungen, Beschrei-
bungen, Montageskizzen, in Musterbüchern, Preislisten und sonstigen Drucksachen, sind nur annähernd,
aber bestmöglich ermittelt, aber für uns unverbindlich. Das gleiche gilt für Angaben der Werke, Bundes-,
Landes-, Kommunal- oder sonstige Abgaben, die bei der Preisfestsetzung noch nicht berücksichtigt werden
konnten oder die Lieferung oder Montage unmittelbar oder mittelbar verteuern, gehen zu Lasten des Auf-
traggebers. Nachweisliche Irrtümer bezüglich der Preisstellung und dergleichen berechtigen uns zur rich-
tigstellung .
Sämtliche Angebote haben eine Preisbindung von 30 Kalendertagen ab der Erstellung.
3 Zahlungsbedingungen
Material ist bei Lieferung beim Kunden, vom Kunden zu bezahlen.
Für die von der Firma erbrachten Leistungen und die dafür erstellten Rechnungen, hat die Zahlung
innerhalb 7 Kalendertagen ohne Abzüge hier eingehend zu erfolgen.
Mit überschreiten des Zahlungsziehls, setzen Sie sich automatisch in Verzug.
Bei Zahlungsverzug berechnen wir Verzugszinsen von mindestens 4% über dem Diskontsatz der
Deutsche Bundesbank zuzüglich der jeweiligen Mehrwertssteuer.
Die Geltendmachung weiteren Schadens bleibt vorbehalten.
4 Eigentumsvorbehalt
Unsere Lieferungen und deren Montage erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum
geht erst dann auf den Kunden über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten uns gegenüber getilgt hat.
Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum auch als Sicherung für unsere Saldoforderung.
5 Ausführung der vereinbarten Leistung
Angaben über den Zeitplan sind Annäherungswerte, es sei den ein verbindlicher Zeitplan wird im Auf-
trag festgeschrieben.
Verzögerungen durch Streik oder höhere Gewalt, stellen uns vom Zeitplan frei.
6 Gewährleistung und Verjährung
Sämtliche Ansprüche gegen uns, die aus einer Wartung oder Reparatur entstehen werden nur 14
Kalendertage anerkannt, Regreßansprüche oder Nacharbeiten die nach diesem Zeitraum auftreten sind
rechnungspflichtig gegenüber der Firma. Ausgenommen davon sind Ersatzteile, auf die gibt der Hersteller
eine Garantie.
Ansprüche können nur gegen unsere Betriebshaftpflicht erhoben werden.
7 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für die Leistung ist der jeweilige Ort der Ausführung. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen
des Kunden ist der Sitz unserer Firma.
Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und unseren Kunden gilt als maßgeblich das Recht der Bundes-
republik Deutschland.
8 Sonstiges
Falls einzelne dieser Bedingungen – gleich aus welchem Grund – unwirksam sind, so wird dadurch die
Wirksamkeit der übrigen nicht berührt.
9 Schlussbestimmungen
Mündliche Absprachen sind nicht getroffen worden. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der
Schriftform.
Das gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel.
10 Auftragspauschale
Die Auftragspauschale wird bei jedem Auftrag ausgelöst. Diese beinhaltet die Anfahrt, Telefonkosten
und den Aufwand bei der Materialbeschaffung sowie die Vorhaltung von Werkzeug.
1 Vertragsabschluß
Diese Allgemeinen Vertrags-, Verkaufs- und Zahlungsbedingungen gelten für alle- auch für zukünftige
Verträge über Lieferung und Leistung. Ausgenommen sind Wartungsverträge, diese unterliegen be-
sonderen Vertragsbedingungen .
Zur Geschäftsführung und Vertretung der Firma ist nur der gesetzliche Eigentümer allein berechtigt.
Die Geschäftsführung bezieht sich nur auf das Gesellschaftsvermögen.
2 Angebote
Unsere sämtlichen Angebote verstehen sich als freibleibend und gegen umgehende Entscheidung, soweit
nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist. Alle Angaben, wie Maße, Gewichte, Abbildungen, Beschrei-
bungen, Montageskizzen, in Musterbüchern, Preislisten und sonstigen Drucksachen, sind nur annähernd,
aber bestmöglich ermittelt, aber für uns unverbindlich. Das gleiche gilt für Angaben der Werke, Bundes-,
Landes-, Kommunal- oder sonstige Abgaben, die bei der Preisfestsetzung noch nicht berücksichtigt werden
konnten oder die Lieferung oder Montage unmittelbar oder mittelbar verteuern, gehen zu Lasten des Auf-
traggebers. Nachweisliche Irrtümer bezüglich der Preisstellung und dergleichen berechtigen uns zur rich-
tigstellung .
Sämtliche Angebote haben eine Preisbindung von 30 Kalendertagen ab der Erstellung.
3 Zahlungsbedingungen
Material ist bei Lieferung beim Kunden, vom Kunden zu bezahlen.
Für die von der Firma erbrachten Leistungen und die dafür erstellten Rechnungen, hat die Zahlung
innerhalb 7 Kalendertagen ohne Abzüge hier eingehend zu erfolgen.
Mit überschreiten des Zahlungsziehls, setzen Sie sich automatisch in Verzug.
Bei Zahlungsverzug berechnen wir Verzugszinsen von mindestens 4% über dem Diskontsatz der
Deutsche Bundesbank zuzüglich der jeweiligen Mehrwertssteuer.
Die Geltendmachung weiteren Schadens bleibt vorbehalten.
4 Eigentumsvorbehalt
Unsere Lieferungen und deren Montage erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum
geht erst dann auf den Kunden über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten uns gegenüber getilgt hat.
Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum auch als Sicherung für unsere Saldoforderung.
5 Ausführung der vereinbarten Leistung
Angaben über den Zeitplan sind Annäherungswerte, es sei den ein verbindlicher Zeitplan wird im Auf-
trag festgeschrieben.
Verzögerungen durch Streik oder höhere Gewalt, stellen uns vom Zeitplan frei.
6 Gewährleistung und Verjährung
Sämtliche Ansprüche gegen uns, die aus einer Wartung oder Reparatur entstehen werden nur 14
Kalendertage anerkannt, Regreßansprüche oder Nacharbeiten die nach diesem Zeitraum auftreten sind
rechnungspflichtig gegenüber der Firma. Ausgenommen davon sind Ersatzteile, auf die gibt der Hersteller
eine Garantie.
Ansprüche können nur gegen unsere Betriebshaftpflicht erhoben werden.
7 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für die Leistung ist der jeweilige Ort der Ausführung. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen
des Kunden ist der Sitz unserer Firma.
Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und unseren Kunden gilt als maßgeblich das Recht der Bundes-
republik Deutschland.
8 Sonstiges
Falls einzelne dieser Bedingungen – gleich aus welchem Grund – unwirksam sind, so wird dadurch die
Wirksamkeit der übrigen nicht berührt.
9 Schlussbestimmungen
Mündliche Absprachen sind nicht getroffen worden. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der
Schriftform.
Das gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel.
10 Auftragspauschale
Die Auftragspauschale wird bei jedem Auftrag ausgelöst. Diese beinhaltet die Anfahrt, Telefonkosten
und den Aufwand bei der Materialbeschaffung sowie die Vorhaltung von Werkzeug.